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Teilungserklärung |
| Unter einer Teilungserklärung versteht man die Erklärung eines Grundstückseigentümers, daß das Eigentum in Miteigentumsanteile (Gemeinschaftseigentum) und Sondereigentum aufgeteilt wird und jedem Miteigentumsanteil bestimmte Räume in vorhandenen oder noch zu errichtenden Gebäuden zugeteilt werden. Die Teilungserklärung gehört zum Grundbuch. | |
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