Staffelmiete
Die Staffelmiete ist eine Miete, deren Erhöhungsbeträge im Mietvertrag zum Vertragsbeginn in festen zeitlichen Abständen stufenweise oder für einen bestimmten Zeitraum festgelegt werden. Die Vereinbarung darf nur einen Zeitraum bis zu jeweils zehn Jahre umfassen. Während dieser Zeit sind Mieterhöhungen über das vereinbarte Maß hinaus ausgeschlossen.
 
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