Schufa-Klausel
Kreditantragsteller müssen der Bank zur Prüfung ihrer Kreditwürdigkeit ihre Zustimmung geben, daß diese über das bisherige Kreditverhalten des Schuldners Erkundigungen bei der örtlichen Schufa-Filiale (Schutzgemeinschaft für Allgemeine Kreditsicherung) einholen darf.
 
Zurück