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Notar |
| Der Notar ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes und ein unparteiischer Betreuer der Beteiligten. Er beurkundet u.a. Verträge über die Übertragung von Eigentum oder Miteigentum an einem Grundstück mit Grundschulden, Hypotheken oder Dienstbarkeiten. Der Notar hat nach dem Beurkundungsgesetz (§ 17) die Pflicht, alle Beteiligten über die rechtlichen Folgen ihrer zu beurkundenden Willenserklärung aufzuklären (Belehrungspflicht). | |
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