Verwaltervertrag

zwischen

                 
und der                 Grosshans Wohnungsverwaltung, Oliver Grosshans
Radeweg 7, 73733 Esslingen       -Verwalter-

 

wird folgender Vertrag zur Verwaltung nachfolgender Objekte abgeschlossen:

§ 1 - Vertragsdauer:
Der Vertrag beginn am ........................

 

§ 2 - Aufgaben und Befugnisse des Verwalters:
I. Der Verwalter ist berechtigt und verpflichtet:
  1. Die Anordnungen der Eigentümerin auszuführen und für die Einhaltung der Hausordnung zu sorgen;
  2. Die Mieteingänge auf einem separaten Konto zu überwachen und Rückstände anzumahnen.
  3. Kündigungen auszusprechen und durchzusetzen; nach Rücksprache mit den Eigentümern;
  4. Die Eigentümer über wichtige Angelegenheiten umgehend informieren.
  5. Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in Auftrag zu gegen, sofern das Einverständnis von einem Eigentümer vorliegt.
  6. Die Mieträume einmal jährlich zu begehen und ein Protokoll zu erstellen;
  7. Er fungiert als Ansprechpartner für die Mieter in allen Angelegenheiten, die das Mietobjekt betreffen.
  8. Er handelt grundsätzlich im Namen des Eigentümers.

II. Der Verwalter ist ferner berechtigt:

  1. Zahlungen und Leistungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die mit der laufenden Verwaltung der Wohnungen zusammenhängen;
  2. Willenserklärungen und Zustellungen entgegenzunehmen, soweit sie an die Eigentümerin in dieser Eigenschaft gerichtet sind;
  3. Maßnahmen zu treffen, die zur Wahrung einer Frist oder eines sonstigen Rechtsmittels erforderlich sind oder zur Abwendung eines sonstigen Rechtsmittels erforderlich sind;
  4. Die Eigetümer(in) gerichtlich und außergerichtlich in Angelegenheiten der laufenden Verwaltung zu vertreten, sowie Ansprüche gerichtlicher Art geltend zu machen, einen Rechtsanwalt mit den Interessen zu beauftragen, sofern er hierzu durch die Eigentümerin ermächtigt ist;
  5. Erklärungen abzugeben, die zu Herstellung Fernsprech-, Rundfunk-, Fernseh- oder Energieversorgungsanlagen zugunsten der Eigentümerin oder von Hausbewohnern erforderlich sind.

 

§ 3 - Verwaltervergütung:
Der Verwalter erhält eine monatliche Vergütung für die Verwaltung von DM ................... zzgl. MWSt.

 

§ 4 - Kündigung:
Der Vertrag kann von beiden Teilen mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines jeden Quartals, erstmals auf den 31.12.2001 gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Auf Eigentümerseite genügt es, wenn einer der Eigentümer kündigt oder wenn die Kündigung einem Eigentümer zugeht.

 

§ 5 - Abrechnungen:
Am Jahresende wird für die Mieter und die Eigentümer(in) eine komplette Abrechnung erstellt.

Zahlungen für die Eigentümer, außerhalb der normalen Verwaltung, werden auf besondere Weisung ausgeführt. Zur Durchführung genügt die Weisung eines Eigentümers.

Die Abrechnung gilt als anerkannt, wenn die Eigentümer die Richtigkeit bestätigen.

 

§ 6 - Vollmachtsübertragung:
Unbeschadet der eigenen Verantwortlichkeit darf der Verwalter zu Erfüllung seiner Aufgaben Vollmacht im ganzen, im übrigen für bestimmte Angelegenheiten auf Dritte übertragen. Diese Vollmacht ist auf die Mitarbeiter des Verwalters beschränkt, ansonsten wird das Einverständnis eines Eigentümers benötigt.

 

§ 7 - Vertragsänderung:
Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

 

§ 8 - Gerichtsstand:
Gerichtsstand ist Esslingen am Necker

 

Esslingen, den

 

Verwalter:                                                      Eigentümer: