Kostenmiete
Die zur Deckung der laufenden Aufwendungen für den Kapitaldienst und die Bewirtschaftung eines Wohngebäudes oder einer Wirtschaftseinheit erforderliche Miete. Sie wird beim öffentlich geförderten sozialen und beim steuerbegünstigten Wohnungsbau nach den Vorschriften der Neubaumietenverordnung und der Zweiten Berechnungsverordnung von den sogenannten Bewilligungsbehörden festgesetzt.
 
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