Hypothekendarlehen
Oberbegriff für grundpfandrechtlich gesicherte Darlehen. Obwohl heutzutage zur Sicherung von Baufinanzierungsdarlehen fast nur noch Grundschulden eingetragen werden, bezeichnet man auch diese Kredite nach wie vor als Hypothekendarlehen. Je nach Rangstelle der im Grundbuch eingeräumten Sicherheiten spricht man von einer "1a-Hypothek" oder einer "1b-Hypothek".
 
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