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Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) |
| Rechtsverbindliche Grundlage für die Honorarabrechnungen von Architektenleistungen. In der HOAI werden u. a. in Abhängigkeit vom Schwierigkeitsgrad der Bauaufgabe und den Bauwerkskosten Höchst- und Mindesthonorare festgelegt sowie ein Katalog zu erbringender Grundleistungen definiert. Die Höhe des Honorars wird durch den Umfang der zu erbringenden Leistungen und die anrechenbaren Kosten bestimmt. | |
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