Gemeinschaftseigentum
Form von Wohnungseigentum, das der Käufer einer Eigentumswohnung automatisch mit erwirbt. Zum Gemeinschaftseigentum gehört alles, was nicht zum Sondereigentum erklärt wurde oder Eigentum Dritter ist. Im wesentlichen handelt es sich um das Gebäude und seine Bestandteile sowie das Grundstück und Rücklagen. Bei Streitfragen gilt die Vermutungdes Gemeinschaftseigentums so lange, bis das Gegenteil bewiesen ist.
 
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